TSL - Ein Unternehmen der SCHUNCK GROUP

Finanzielle Vorsorge für das Alter

Ihre Versorgungslücke im Alter steigt mit jeder Rentenreform. Aus diesem
Grund wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) vom Gesetzgeber durch
steuerliche Vorteile und Sozialversicherungsersparnis sowie den Rechts-
anspruch auf Entgeltumwandlung deutlich gestärkt.

 

Bei betrieblicher Altersversorgung (bAV) im Rahmen der Entgeltumwandlung
verzichten Sie auf einen Teil Ihres Gehalts und erhalten im Gegenzug von Ihrem
Arbeitgeber eine wertgleiche Renten- oder Kapitalzahlung. Sie können von Ihrem
Gehalt bis zu 4% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung in die betriebliche Altersversorgung umwandeln.

 

Für Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer hat die betriebliche
Altersversorgung u.a. folgende Vorteile:

 

  • Verringerung Ihrer Rentenlücke im Alter
  • Bruttosparen durch Nutzung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
  • Private Fortführung oder Fortführung über neuen Arbeitgeber bei
    Ausscheiden aus dem Betrieb möglich
  • Hartz-IV-sicher (kein verwertbares Vermögen)