TSL - Ein Unternehmen der SCHUNCK GROUP

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Direktversicherungen

Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber eine
Rentenversicherung zu Gunsten Ihrer Arbeitnehmer ab. Wie andere
Lebensversicherungen auch, unterliegt die Direktversicherung der
Versicherungsaufsicht, wodurch Sicherheit gewährleistet ist. Das
Bezugsrecht für die Leistungen liegt beim Arbeitnehmer bzw. bei seinen
Hinterbliebenen. Versicherungsnehmer sind Sie als Unternehmen.
Das für die Altersvorsorge umgewandelte Entgelt wird als Beitrag vom
Unternehmen abgeführt.

 

Die Rente aus der Direktversicherung wird durch leistungsstarke
Versicherungstarife der Allianz Lebensversicherungs-AG garantiert.

 

 

 

Pensionszusage

Die Pensionszusage ist eine unmittelbar durch Sie als Arbeitgeber
ausgesprochene Zusage auf Versorgungsleistung gegenüber Ihrem
Arbeitnehmer oder Ihrer Arbeitnehmerin. Diese Versorgungszusage
ist bilanziell nach § 6a EStG zu erfassen. Die zu bildenden Rückstellungen
mindern während der Anwartschaftsphase den zu versteuernden Gewinn.

Es findet somit eine langfristige Steuerstundung statt. Interessant für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Pensionszusage gegen
Gehaltsverzicht. So können z. B. Tantiemen oder Bonifikationen
einmalig in Versorgungslohn umgewandelt werden (sog. Deferred
Compensation). Zur Rückdeckung eignen sich sowohl Versicherungs-
als auch Fondsprodukte, die wiederum zu weiteren bilanziellen Vorteilen
führen können.

 

 

 

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete,
rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie unterliegt nicht
der Versicherungsaufsicht und kann ihr Geld frei am Kapitalmarkt anlegen.
Der Arbeitgeber muss deshalb die versprochene Versorgungsleistung
über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) absichern, der im Falle
der Insolvenz des Arbeitgebers die Leistungen auszahlt.

 

Mit der Unterstützungskasse können Sie folgende Ziele erreichen:

  • Abbildung hoher Versorgungsansprüche
    ohne die Grenzen der Entgeltumwandlung
  • Keine Bilanzberührung
  • Als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Haftungsfreie Versorgung bei richtiger Ausgestaltung

 

 

 

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine vom Arbeitgeber unabhängige und rechtlich
selbständige Versorgungseinrichtung. Wie Lebensversicherungen
unterliegt die Pensionskasse der Versicherungsaufsicht, wodurch
Sicherheit gewährleistet ist. Das Bezugsrecht für die Leistungen liegt beim
Arbeitnehmer bzw. bei seinen Hinterbliebenen. Das für die Altersvorsorge
umgewandelte Entgelt wird als Beitrag vom Unternehmen abgeführt. Die
Rente wird durch die Allianz Pensionskasse AG garantiert. Es stehen
leistungsstarke Pensionskassentarife  zur Verfügung. Über den
erreichten Stand Ihrer Versorgung werden Sie jährlich informiert.

 

 

 

Private Vorsorgeverträge

Der Gesetzgeber hat mit der Neuordnung der Altersversorgung durch
das Alterseinkünftegesetz 2005 die Besteuerungsgrundsätze verändert.
Seit 2006 werden Altersversorgungsverträge in drei Schichten abgebildet.
Neben der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente in der
2. Schicht (sog. geförderte Altersversorgung) gibt es andere Besteuerungs-
grundsätze in der 1. Schicht (z.B. gesetzliche Rentenversicherung und Basis-
bzw. Rürup-Rente) und der 3. Schicht (private Vorsorge).

 

Für alle Schichten können Sie für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
durch den Abschluss von speziellen Kollektivverträgen bessere Konditionen
erreichen. Sie als Vertragspartner schaffen den Rahmen für eine kostengünstige
Verwaltung und Abwicklung.

 

Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch:

  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Absicherung von Lebensrisiken zu günstigen Konditionen


Wir unterstützen Sie gerne bei der innerbetrieblichen Kommunikation !